Menü

Bundesverfassunggericht: Ohrfeige für Bundesregierung

Ohrfeige für die Bundesregierung

Wir müssen den Sozialstaatsauftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes ernstnehmen und erfüllen. Das Grundgesetz fordert, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Niemandem darf also das sozio-kulturelle Existenzminimum verweigert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Ungewöhnlich schnell, bis zum 31.12. diesen Jahres, muss Schwarz-Gelb die Rechtslage ändern. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, eine sachgerechte Orientierung bei der Ermittlung der Regelsätze an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei in keiner Weise erfolgt. Vielmehr seien in intransparenter Weise Abschläge und Ausklammerungen bestimmter Bedarfe erfolgt. Die Orientierung am Rentenwert bei der Erhöhung der Regelsätze sei nicht sachgerecht. Bei der Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene moniert das Bundesverfassungsgericht gar einen "völligen Ermittlungsausfall" und "eine freihändige Setzung". Auch die fehlende Berücksichtigung atypischer und laufender Bedarfe moniert das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz und hält hier eine sofortige Abhilfe zu Lasten des Bundes für notwendig.

Sofort helfen

Schwarz-Gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie wir Grüne und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Das bisherige System, nach dem Kinder und Jugendliche nur Abschläge der Regelsätze für Erwachsene erhalten, ist nicht sachgerecht. Babys brauchen Windeln, Kinder brauchen Schulhefte. Sie benötigen allerdings weder Tabak noch Alkohol. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Wohlfahrtsverbände gehen davon aus, dass die Regelsätze zwischen 280 Euro für kleine Kinder und 360 Euro für Jugendliche liegen müssen, wie eine Expertise aus dem Jahr 2009 gezeigt hat.

Nicht alles lässt sich über einen Kamm scheren

Leistungen für Hilfeempfänger rigoros zu pauschalieren, ist lebensfremd, denn aus den viel zu geringen Regelsätzen lassen sich keine Rücklagen für größere Anschaffungen oder Reparaturen bilden. Bestimmte Bedarfe, die nur einmalig entstehen, sind nicht planbar oder beeinflussbar. Wenn zum Beispiel die Waschmaschine oder der Herd defekt sind, müssen sie in Stand gesetzt oder ersetzt werden. Außerdem ist jeder sogenannte Fall ein Einzelfall und nicht jede und jeder entspricht dem Durchschnitt. Besonderheiten lassen sich nicht typisiert in einer pauschalen Leistung darstellen. Deshalb muss es für die Kostenträger des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Asylbewerberleistungsgesetzes die Möglichkeit geben, in begründeten Fällen einmalige Leistungen für Hilfeempfängerinnen und -empfänger zuzulassen und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, bis es praktikable Vorschläge zur Neuordnung der Pauschalierung gibt.

Der Willkür einen Riegel vorschieben

Wir wollen für die Ermittlung der künftigen Berechnungsgrundlage für die Regelsätze eine unabhängige Kommission mit Vertretern aus Fachwissenschaft, den Wohlfahrtsverbänden sowie von Sozial- und Jugendhilfe einrichten. Nur so ist sichergestellt, dass nicht sachfremde Überlegungen der Ermittlung des Regelsatzes zugrunde liegen.

Die Regelsätze müssen künftig dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des Existenzminimums Rechnung tragen und Bildungsausgaben berücksichtigen. Zwischen den Erhebungszeitpunkten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe müssen die Regelsätze an die Verbraucherpreisentwicklung im regelsatzrelevanten Bereich angepasst werden.

Wir wollen prüfen, in welchen Bereichen die allgemeine, bedürftigkeitsunabhängige Bereitstellung von Sachleistungen wie Schulbüchern besser als Geldleistungen eine chancen- und bedarfsgerechte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet.

Gerechtigkeit hat für uns Grüne viele Dimensionen. Die tatsächliche Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit. Mit unserem Antrag  fordern wir sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

 

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

zurück

Termine und Veranstaltungen

Mitgliederversammlung 17.04.2024 19:30 Uhr

Beginn der Sitzung wieder mit einem Come-Together um 19:00 Uhr. Die Sitzung beginnt um 19:30 Uhr. Ort folgt noch.

Kennt ihr schon unseren Instagram und Facebook Auftritt?

Regelmäßig aktuelle News

Facebook:

Instagram:

Kennt ihr schon unsere Social Media Auftritte auf Facebook und Instagram? Folgt uns gerne und verpasst keine aktuellen Nachrichten mehr.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>